Immer wieder werde ich angesprochen von Freunden und Bekannten, ob ich mal eben schnell sagen könnte, wieviel ihre Immobilie wert ist.
Leider muss ich die Menschen dann immer etwas enttäuschen und Ihnen sagen, dass man das so eben mal auf die Schnelle nicht beantworten kann und es unterschiedliche Wertermittlungsverfahren gibt, welche sich nach der Art der Immobilie richten.
Aufgrund der vielen unterschiedlichen Eigenschaften einer Immobilie und ihrer Nutzung gibt es 3 verschiedene Verfahren
zur Wertermittlung eines Gebäudes oder Grundstücks.
In vielen Fällen nutzt man auch eine Kombination dieser 3 Wertermittlungsverfahren, um den Wert der Immobilie ermitteln zu können. Hier eine Übersicht der
3 Wertermittlungsverfahren.
Das Vergleichswertverfahren
wird in der Regel bei unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnung
in der Selbstnutzung verwendet. Der Wert wird von einem Immobiliengutachter anhand von Preisen vergleichbarer Objekte ermittelt.
Hier spielen mehrere Faktoren eine Rolle, hier eine kleine Auflistung: Lage, Größe, Ausstattung, energetischer Bauzustand, Gebäudeart, baulicher Zustand, Erschließungsgrad, Art der baulichen Nutzung, Grundstückgröße, Form
und geografische Ausrichtung.
Eine zweite Methode ist das sogenannte Ertragswertverfahren, welches hauptsächlich Anwendung findet bei verpachteten & vermieteten Immobilien, Geschäftshäusern, Bürogebäuden, sonstigem Gewerbe sowie Eigentumswohnungen.
Hierbei liegt das Hauptaugenmerk auf dem Ertrag, welcher während der Nutzungszeit der Immobilie mit dieser erwirtschaftet werden kann.
Faktoren zur Ermittlung des Werts sind folgende Parameter:
Bodenrichtwert, jährlicher Ertragswert des Gebäudes wie Mieteinnahmen und Pacht, aufgewendete Zinsen
und anfallende
Bewirtschaftungskosten
sowie der bauliche Zustand.
Mit einer festgelegten Formel wird hier der sogenannte Verkehrswert einer Immobilie ermittelt.
Das Dritte ist das Sachwertverfahren,
welches bevorzugt bei Ein- und Zweifamilienhäusern
eingesetzt wird.
Dieses Verfahren spiegelt allerdings selten den tatsächlichen Marktwert wider und ist daher eher ungeeignet, um den tatsächlich möglichen Verkaufswert feststellen zu können.
Hierbei werden folgende Eigenschaften zur Ermittlung herangezogen:
Baujahr, Herstellungskosten, Restnutzungsdauer
und durchgeführte Modernisierungen, die das wahre Baujahr fiktiv erhöhen können.
Der Bodenwert sowie der Gebäudewert werden getrennt voneinander ermittelt.
Zur Ermittlung des Bodenwerts wird oft das Vergleichswertverfahren eingesetzt.
Ich hoffe, dass ich Euch heute mal einen kleinen Einblick darin geben konnte, warum es immer ratsam ist, einen Immobilienmakler zu konsultieren, wenn Ihr eure Immobilie veräußern möchtet.
Habt ihr Anregungen oder Fragen?
Welche Fragen würden Euch interessieren? Schreibt mir einfach eine Nachricht und ich werde versuchen eure Wünsche zu berücksichtigen. 😉